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Förder­programme

Förderpro­gramme

Fördergelder für ein energieeffizienteres Zuhause.

Steht eine Erneuerung Ihrer Liegenschaft an? Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Dienstleistungsgebäude: Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! Sie profitieren von Fördergeld und langfristig tiefen Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Das kantonale Förderprogramm
Das kantonale Förderprogramm setzt dort an, wo es viel bewirken kann: Gebäude sind für ca. 1/3 der CO2-Emissionen sowie 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Wer seine Liegenschaft effizient saniert, kann den Wärmebedarf und den damit verbundenen CO2-Ausstoss um mehr als die Hälfte reduzieren. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer profitieren so nicht nur von deutlich tieferen Heizkosten, sondern erhöhen auch den Marktwert ihrer Liegenschaft - und betreiben darüber hinaus aktiven Klimaschutz.

Das kantonale Förderprogramm unterstützt Sie mit Fördergeldern. Diese decken bei der Wärmedämmung von Fenstern, Wänden, Dach und Böden bis zu 20% der Investitionskosten. Durch eine verbesserte Wärmedämmung sparen Sie ausserdem über viele Jahre Heizkosten ein. Je nach Bauteil sparen Sie damit zwischen 20 und 40% der Investitionskosten ein. Nicht immer ist die Sanierung einer alten Liegenschaft die optimale Lösung. Manchmal ist ein energieeffizienter Ersatzneubau sinnvoller.

Das Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Hauseigentümer/Innen, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen und an Veranstalter/Innen von Informations- und Weiterbildungsanlässen im Energiebereich. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Förderprogrammen mit Beiträgen aus der CO2-Abgabe (z.B. myclimate, Klik, Renera AG) ist nicht zulässig. Seit Januar 2025 wird das Impulsprogramm im bestehenden kantonalen Förderprogramm umgesetzt.

Gesuch einreichen - das gilt es zu beachten:

Welche Informationen sind nötig, um ein Gesuch für Fördermittel aus dem kantonalen Förderprogramm einzureichen?

Damit Sie von Fördergeldern profitieren können, benötigt es zwingend einen GEAK-Ausweis (Gebäude­energieausweis der Kantone) von Ihrem Gebäude bzw. Ihrer Liegenschaft. Die meisten Kantone und einzelne Gemeinden unterstützen die Erstellung des GEAK und des GEAK Plus. Die Förderbeiträge müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Wenden Sie sich an Ihre GEAK Expertin oder Ihren GEAK Experten oder die Energiefachstelle Ihres Kantons. Die Adressen der Energiefachstellen finden Sie hier.

Kann ich das Fördergesuch selbst ausfüllen oder brauche ich Unterstützung?

Das Ausfüllen des Fördergesuch ist auch für einen Laien möglich, er muss jedoch Zugang zu den technische Daten zur Liegenschaft und zur Sanierung haben. Viele Bauunternehmen und Handwerker kennen das Vorgehen und können Ihnen in Bezug auf die notwendigen Angaben behilflich sein. Diese müssen es dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und vollständig einreichen.

Wann muss ich das Gesuch einreichen?

Unbedingt vor Baubeginn! Nachträglich eingereichte Fördergesuche können nicht mehr berücksichtigt werden!

Wie lange dauert die Gesuchsabwicklung?

Je nach Kanton kann es unterschiedlich lange dauern, im Mittel jedoch erhalten Sie nach rund zwei bis vier Wochen den Bescheid, ob Ihr Bauvorhaben finanzielle Förderbeiträge erhält.

Sanieren und profitieren
Sanieren Sie richtig, investieren Sie in Energieeffizienz. Der Einsatz von gut gedämmten Bauteilen kostet zwar mehr als die billigsten Alternativen – zahlt sich längerfristig aber durchaus aus: Nach einer Wärmesanierung sparen Sie deutlich Geld beim Heizen und sind unabhängiger von der künftigen Energiepreisentwicklung. Lassen Sie sich dazu von einem Energieexperten beraten.

Jetzt von Fördergeldern profitieren!
Wir beraten Sie gerne.